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Jedes Tierheim hat einen ganz bestimmten Zuständigkeitsbereich, wenn es um die Aufnahme von Fundtieren geht.
Das sind die Gemeinden, mit denen das Tierheim Oelzschau Verträge abgeschlossen hat. Das Tierheim Oelzschau ist vertragsgemäß für folgende Gemeinden zuständig:
- Markkleeberg (incl. Auenhain,Wachau,Gaschwitz,Großstätteln, Zöbiger)
- Großpösna ( incl. Seifertshain, Störmthal, Dreiskau-Muckern, Güldengossa)
- Espenhain (incl.Trages, Mölbis, Oelzschau, Pötzschau)
- Stadt Rötha
- Wyhratal (incl. Zedlitz, Wyhra, Neukirchen, Thräna)
- Stadt Böhlen (incl.Großdeuben)
- Stadt Zwenkau (incl. Großdalzig, Kleindalzig, Löbschütz, Rüssen-Kleinstorkwitz, Tellschütz und Zitzschen
- Gemeinde Belgershain ( incl. Köhra, Threna, Rohrbach)
- Stadt Bad Lausick (incl.Otterwisch)
- Gemeinde Kitzen ( incl.Thesau, Sittel, Eisdorf; Kleinschkorlopp, Großschkorlop,Scheidens, Peißen, Werben, Löben, Seegel)
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- Hierbei geht es , wie schon erwähnt, um Fundtiere.
Wilde, frei lebende Katzen melden Sie bitte immer dem zuständigen Ordnungsamt.
Bei der Aufnahme von Abgabetieren ist der Tierschutzverein frei in seinen Entscheidungen und nicht an die örtlichen Zuständigkeiten gebunden. Wollen Sie ein Tier bei uns abgeben, dann setzen sie sich bitte mit
unserem Tierheim direkt in Verbindung.
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